Landgericht Düsseldorf, 2008-02-08, 20 S 190/06

20 S 190/06Kantonsgericht08.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 20 S 190/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-08

Aktenzeichen: 20 S 190/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0208.20S190.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Berufungszivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 544,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Mai 2006 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von durch außer-gerichtliche Tätigkeit entstandener Kosten des Rechtsanwalts XXX in Düsseldorf in Höhe von 35,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Juni 2006 freizu-stellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Beru-fungsverfahrens tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

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