20 S 190/06•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-08, 20 S 190/06
Landgericht Düsseldorf, 2008-02-08, 20 S 190/06
20 S 190/06Kantonsgericht08.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 190/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-08
Aktenzeichen: 20 S 190/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0208.20S190.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 544,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Mai 2006 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von durch außer-gerichtliche Tätigkeit entstandener Kosten des Rechtsanwalts XXX in Düsseldorf in Höhe von 35,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Juni 2006 freizu-stellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Beru-fungsverfahrens tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.
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