45 StL 4/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-08, 45 StL 4/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-02-08, 45 StL 4/07
45 StL 4/07Kantonsgericht08.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 4/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-08
Aktenzeichen: 45 StL 4/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0208.45STL4.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigte
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen Berufspflichtverletzung auf einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 2.500,00 Euro erkannt.
Der Berufsangehörige trägt die Verfah¬renskosten und seine notwendigen Aus¬lagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 34, 57 I und II, 80, 89, 90 StBerG.
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