Landgericht Düsseldorf, 2008-02-08, 45 StL 4/07

45 StL 4/07Kantonsgericht08.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 45 StL 4/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-08

Aktenzeichen: 45 StL 4/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0208.45STL4.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigte

Tenor

Gegen den Berufsangehörigen wird wegen Berufspflichtverletzung auf einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 2.500,00 Euro erkannt.

Der Berufsangehörige trägt die Verfah¬renskosten und seine notwendigen Aus¬lagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 34, 57 I und II, 80, 89, 90 StBerG.

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