2a O 212/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-13, 2a O 212/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-02-13, 2a O 212/07
2a O 212/07Kantonsgericht13.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 212/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-13
Aktenzeichen: 2a O 212/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0213.2A.O212.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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