Landgericht Düsseldorf, 2008-02-26, 7 O 45/01

7 O 45/01Kantonsgericht26.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 45/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-26

Aktenzeichen: 7 O 45/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0226.7O45.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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