Landgericht Düsseldorf, 2008-02-27, 2a O 369/07

2a O 369/07Kantonsgericht27.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 369/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-27

Aktenzeichen: 2a O 369/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0227.2A.O369.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.12.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar.

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