Landgericht Düsseldorf, 2008-03-03, 9 O 394/07

9 O 394/07Kantonsgericht03.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 394/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-03

Aktenzeichen: 9 O 394/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0303.9O394.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die

Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu

vollstreckenden Betrages, die in Form der

unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten

Bürgschaft einer großen europäischen Bank,

Volksbank oder Sparkasse erbracht werden kann.

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