9 O 394/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-03-03, 9 O 394/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-03-03, 9 O 394/07
9 O 394/07Kantonsgericht03.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 394/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-03
Aktenzeichen: 9 O 394/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0303.9O394.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die
Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu
vollstreckenden Betrages, die in Form der
unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten
Bürgschaft einer großen europäischen Bank,
Volksbank oder Sparkasse erbracht werden kann.
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