Landgericht Düsseldorf, 2008-03-14, 10 O 261/06

10 O 261/06Kantonsgericht14.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 261/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-14

Aktenzeichen: 10 O 261/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0314.10O261.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 5.114,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 18. Februar 2006 und vorgerichtlich Kosten in Höhe von € 5,00 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union an-sässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Spar-kasse erbracht werden.

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