15 O 110/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-03-28, 15 O 110/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-03-28, 15 O 110/07
15 O 110/07Kantonsgericht28.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 110/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-28
Aktenzeichen: 15 O 110/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0328.15O110.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten
der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 2 %, dem Kläger
zu 2) zu 69 % und dem Kläger zu 3) zu 29 % auferlegt. Ihre
eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger
selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegenüber den Klägern
zu 2) und 3) aber nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger zu 1)
kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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