22 S 208/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-11-14, 22 S 208/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-11-14, 22 S 208/08
22 S 208/08Kantonsgericht14.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 208/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-14
Aktenzeichen: 22 S 208/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1114.22S208.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 30.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az. 35 C 738/08 – wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil durch die Beklagte zu vollstreckenden Betrag abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nach §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen.
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