Landgericht Düsseldorf, 2008-11-14, 22 S 208/08

22 S 208/08Kantonsgericht14.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 208/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-14

Aktenzeichen: 22 S 208/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1114.22S208.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 30.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az. 35 C 738/08 – wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil durch die Beklagte zu vollstreckenden Betrag abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nach §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen.

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