Landgericht Düsseldorf, 2008-11-26, 12 O 431/08

12 O 431/08Kantonsgericht26.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 431/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-26

Aktenzeichen: 12 O 431/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1126.12O431.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Büter

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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