12 O 431/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-11-26, 12 O 431/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-11-26, 12 O 431/08
12 O 431/08Kantonsgericht26.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 431/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-26
Aktenzeichen: 12 O 431/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1126.12O431.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Büter
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.