Landgericht Düsseldorf, 2008-11-26, 2a O 77/08

2a O 77/08Kantonsgericht26.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 77/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-26

Aktenzeichen: 2a O 77/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1126.2A.O77.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte sowie die Drittwiderklägerin jeweils zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Drittwiderklägerin, welche diese jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin und die Drittwiderbeklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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