12 O 393/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-03, 12 O 393/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-03, 12 O 393/07
12 O 393/07Kantonsgericht03.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 393/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-03
Aktenzeichen: 12 O 393/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1203.12O393.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Büter
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass die Kläger nicht verpflichtet sind, der Beklagten die durch die Abmahnungen vom 3. Juli 2007 entstandenen Anwaltskosten zu erstatten, wie in den genannten Abmahnungen, (Anlagenkonvolut K 8), dort unter Ziffer 4 der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, gefordert:
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III. Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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