Landgericht Düsseldorf, 2008-12-03, 12 O 393/07

12 O 393/07Kantonsgericht03.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 393/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-03

Aktenzeichen: 12 O 393/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1203.12O393.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Büter

Tenor

I. Es wird festgestellt, dass die Kläger nicht verpflichtet sind, der Beklagten die durch die Abmahnungen vom 3. Juli 2007 entstandenen Anwaltskosten zu erstatten, wie in den genannten Abmahnungen, (Anlagenkonvolut K 8), dort unter Ziffer 4 der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, gefordert:

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III. Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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