14c O 149/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-04, 14c O 149/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-04, 14c O 149/08
14c O 149/08Kantonsgericht04.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 149/08 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-04
Aktenzeichen: 14c O 149/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1204.14C.O149.08.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 10.077,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Klage abgewiesen.
II.
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 50 %, die Beklagte zu 1) zu 42 % und die Beklagte zu 2) zu 8 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 2) zu 8 % und im Übrigen die Klägerin selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen die Klägerin und die Beklagte zu 2) jeweils zur Hälfte. Die Beklagte zu 1) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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