4b O 398/06•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-04, 4b O 398/06
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-04, 4b O 398/06
4b O 398/06Kantonsgericht04.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 398/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-04
Aktenzeichen: 4b O 398/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1204.4B.O398.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss der Kammer vom 24. Oktober 2006, Az. 4b O 398/06, im Kostenpunkt (Ziffer VI.) aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.