Landgericht Düsseldorf, 2008-12-04, 4b O 398/06

4b O 398/06Kantonsgericht04.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 398/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-04

Aktenzeichen: 4b O 398/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1204.4B.O398.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss der Kammer vom 24. Oktober 2006, Az. 4b O 398/06, im Kostenpunkt (Ziffer VI.) aufgehoben.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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