2b O 119/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-09, 2b O 119/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-09, 2b O 119/08
2b O 119/08Kantonsgericht09.12.2008
Regest
Eine Unebenheit auf einem Gehweg von 2 cm ist keine Gefahrenstelle, vor der sich ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht selbst schützen kann und begründet keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 119/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-09
Aktenzeichen: 2b O 119/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1209.2B.O119.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Normen: BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
Leitsätze
Eine Unebenheit auf einem Gehweg von 2 cm ist keine Gefahrenstelle, vor der sich ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht selbst schützen kann und begründet keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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