23 S 259/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-10, 23 S 259/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-10, 23 S 259/07
23 S 259/07Kantonsgericht10.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 259/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-10
Aktenzeichen: 23 S 259/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1210.23S259.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
a) an die Klägerin 4.245,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.305,48 € seit dem 07.08.2006 sowie aus 2.940,27 € seit dem 06.03.2008 zu zahlen;
b) die von ihm innegehaltene Wohnung im dritten Obergeschoss des Hauses xxx, bestehend aus fünf Zimmern, Küche, Diele, BadlWC und einem Keilerraum zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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