7 O 158/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-16, 7 O 158/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-16, 7 O 158/08
7 O 158/08Kantonsgericht16.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 158/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 7 O 158/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1216.7O158.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) zu 5%, der Kläger zu 2) zu 36 %, der Kläger zu 3) zu 24% und der Kläger zu 4) zu 35%. Ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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