Landgericht Düsseldorf, 2008-12-16, 7 O 158/08

7 O 158/08Kantonsgericht16.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 158/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-16

Aktenzeichen: 7 O 158/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1216.7O158.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) zu 5%, der Kläger zu 2) zu 36 %, der Kläger zu 3) zu 24% und der Kläger zu 4) zu 35%. Ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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