Landgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 14 KLs 11/08

14 KLs 11/08Kantonsgericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14 KLs 11/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 14 KLs 11/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1218.14KLS11.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von

3 Jahren und 10 Monaten

verurteilt.

Die in der Ukraine erlittene Auslieferungshaft wird auf die zu verbüßende Freiheitsstrafe im Verhältnis 1:2 angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 I, III 2 Nr. 1, 2 StGB

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