Landgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 4a O 210/08

4a O 210/08Kantonsgericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 210/08 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 4a O 210/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1218.4A.O210.08.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

II. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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