Landgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 4b O 269/08

4b O 269/08Kantonsgericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 269/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 4b O 269/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1218.4B.O269.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Waldbröl vom 10.11.2008 wird aufgehoben.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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