Landgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 12 O 488/08

12 O 488/08Kantonsgericht19.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 488/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-19

Aktenzeichen: 12 O 488/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1219.12O488.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 16.10.2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, auch die des Beschwerdeverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher leistet.

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