4b O 249/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 4b O 249/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 4b O 249/07
4b O 249/07Kantonsgericht19.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 249/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-19
Aktenzeichen: 4b O 249/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1219.4B.O249.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000 € festge-setzt.
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