Landgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 4b O 249/07

4b O 249/07Kantonsgericht19.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 249/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-19

Aktenzeichen: 4b O 249/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1219.4B.O249.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000 € festge-setzt.

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