Landgericht Düsseldorf, 2008-12-23, 32 O 75/08

32 O 75/08Kantonsgericht23.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 32 O 75/08 — Vorbehaltsurteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-23

Aktenzeichen: 32 O 75/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1223.32O75.08.00

Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.650,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 18.550,00 € seit dem 16. Mai 2008, aus weiteren 18.550,00 € seit dem 16. Juni 2008 und aus weiteren 18.550,00 € seit dem 16. Juli 2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 66.000,-- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte vorbehalten.

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