Landgericht Düsseldorf, 2009-01-07, 2a O 1/08

2a O 1/08Kantonsgericht07.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-07

Aktenzeichen: 2a O 1/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0107.2A.O1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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