3 O 112/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-08, 3 O 112/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-08, 3 O 112/08
3 O 112/08Kantonsgericht08.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 112/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-08
Aktenzeichen: 3 O 112/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0108.3O112.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.147,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2007 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.2.2008 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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