Landgericht Düsseldorf, 2009-01-08, 3 O 112/08

3 O 112/08Kantonsgericht08.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 112/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-08

Aktenzeichen: 3 O 112/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0108.3O112.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.147,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2007 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.2.2008 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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