Landgericht Düsseldorf, 2009-01-09, 9 O 205/08

9 O 205/08Kantonsgericht09.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 205/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-09

Aktenzeichen: 9 O 205/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0109.9O205.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die

Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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