9 O 205/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-09, 9 O 205/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-09, 9 O 205/08
9 O 205/08Kantonsgericht09.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 205/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-09
Aktenzeichen: 9 O 205/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0109.9O205.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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