011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09
011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09Kantonsgericht12.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0112.011QS90JS6448.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 011. Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers vom 11.12.2008 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt X als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insofern entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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