25 T 554/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 25 T 554/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 25 T 554/08
25 T 554/08Kantonsgericht12.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 554/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 25 T 554/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0112.25T554.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und zur Klar-stellung wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 21.03.2006 zu den Tagesordnungspunkten TOP 4 b), TOP 4 d) und TOP 6 werden für ungültig erklärt. Im Übrigen wird der Antrag der Beteiligten zu 1. und 2. zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten erster Instanz haben die Beteiligten zu 1.-7. 25 % und die Beteiligten zu 8. 75 % zu tragen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1. bis 7. zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird für beide In-stanzen nicht angeordnet.
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