Landgericht Düsseldorf, 2009-01-13, 7 O 182/08

7 O 182/08Kantonsgericht13.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 182/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-13

Aktenzeichen: 7 O 182/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0113.7O182.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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