7 O 22/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-13, 7 O 22/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 22/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-13
Aktenzeichen: 7 O 22/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0113.7O22.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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