4b O 2/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-15, 4b O 2/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 2/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-15
Aktenzeichen: 4b O 2/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0115.4B.O2.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, die auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
IV.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000,00 € festge-setzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.