Landgericht Düsseldorf, 2009-01-15, 4b O 2/08

4b O 2/08Kantonsgericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 2/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: 4b O 2/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0115.4B.O2.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, die auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000,00 € festge-setzt.

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