2a O 232/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 2a O 232/07
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 2a O 232/07
2a O 232/07Kantonsgericht21.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 232/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 2a O 232/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0121.2A.O232.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und des Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 3A und der Beklagte zu 1) zu 1A Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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