2a O 232/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 2a O 232/07
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 2a O 232/07
2a O 232/07Kantonsgericht21.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 232/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 2a O 232/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0121.2A.O232.07.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und des Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu ¾ und der Beklagte zu 1) zu ¼. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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