Landgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 8 O 126/08

8 O 126/08Kantonsgericht21.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 126/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-21

Aktenzeichen: 8 O 126/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0121.8O126.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt , an die Klägerin 21.641,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 17.5.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe vopn 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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