Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 34 O (Kart.) 112/08

34 O (Kart.) 112/08Kantonsgericht28.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart.) 112/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-28

Aktenzeichen: 34 O (Kart.) 112/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0128.34O.KART112.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 960,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 960,35 €

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