5 O 376/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 376/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 376/06
5 O 376/06Kantonsgericht28.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 376/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-28
Aktenzeichen: 5 O 376/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0128.5O376.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 87.894,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds
C
zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte zu 2) wird außerdem verurteilt, den Kläger in dem vorgenannten Ausmaß von seinen Verpflichtungen bei der E (Kto.Nr.: X freizustellen, Zug um Zug gegen Übertragung der vorgenannten Anteile, wobei festgestellt wird, dass sich die Beklagte zu 2) insoweit in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 67 % und die Beklagte zu 2) zu 33 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2) zu 33 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 35 % .
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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