7 O 78/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-04, 7 O 78/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 78/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-04
Aktenzeichen: 7 O 78/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0204.7O78.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 30.000,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % für den Zeitraum vom 04.10.2004 – 31.12.2004 und in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht die Klägerin vor E2 Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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