1 KLs 5/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-12, 1 KLs 5/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-12, 1 KLs 5/08
1 KLs 5/08Kantonsgericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 KLs 5/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 1 KLs 5/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0212.1KLS5.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der Untreue sowie der Anstiftung zur Untreue schul-dig. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 266 Abs. 1, 26, 53, 54, 56 StGB.
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