Landgericht Düsseldorf, 2009-02-12, 1 KLs 5/08

1 KLs 5/08Kantonsgericht12.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 KLs 5/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-12

Aktenzeichen: 1 KLs 5/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0212.1KLS5.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der Untreue sowie der Anstiftung zur Untreue schul-dig. Im Übrigen wird er freigesprochen.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 266 Abs. 1, 26, 53, 54, 56 StGB.

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