Landgericht Düsseldorf, 2009-02-12, 3 O 223/08

3 O 223/08Kantonsgericht12.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 223/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-12

Aktenzeichen: 3 O 223/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0212.3O223.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft

einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der

Europäischen Union erbracht werden.

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