4a O 235/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-17, 4a O 235/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-17, 4a O 235/08
4a O 235/08Kantonsgericht17.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 235/08 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: 4a O 235/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0217.4A.O235.08.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstre-ckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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