Landgericht Düsseldorf, 2009-02-17, 4a O 72/08

4a O 72/08Kantonsgericht17.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 72/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 4a O 72/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0217.4A.O72.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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