4a O 72/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-17, 4a O 72/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-17, 4a O 72/08
4a O 72/08Kantonsgericht17.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 72/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: 4a O 72/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0217.4A.O72.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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