Landgericht Düsseldorf, 2009-02-18, 13 O 115/08

13 O 115/08Kantonsgericht18.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 115/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: 13 O 115/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0218.13O115.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 97 %, der Beklagte zu 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen betragen 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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