13 O 115/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-18, 13 O 115/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-18, 13 O 115/08
13 O 115/08Kantonsgericht18.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 13 O 115/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-18
Aktenzeichen: 13 O 115/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0218.13O115.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 97 %, der Beklagte zu 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen betragen 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.