2b O 213/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-18, 2b O 213/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-18, 2b O 213/06
2b O 213/06Kantonsgericht18.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 213/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-18
Aktenzeichen: 2b O 213/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0218.2B.O213.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Die beklagte Stadt wird verurteilt,
an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. März 2006 zu zahlen;
an die Klägerin 596,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 3. März 2006 zu zahlen;
an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 480,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die beklagte Stadt verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 26. Januar 2006, gegen 10.30 Uhr, im Kreuzungsbereich An Sankt Swidbert / Fährerweg in Düsseldorf zu zahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Stadt.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.