Landgericht Düsseldorf, 2009-02-19, 21 S 53/08

21 S 53/08Kantonsgericht19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 53/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 21 S 53/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0219.21S53.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Dezember 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 31 C 8544/07 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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