Landgericht Düsseldorf, 2009-02-19, 4b O 22/08

4b O 22/08Kantonsgericht19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 22/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 4b O 22/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0219.4B.O22.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Streitwert wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

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