4b O 307/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-19, 4b O 307/07
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-19, 4b O 307/07
4b O 307/07Kantonsgericht19.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 307/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: 4b O 307/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0219.4B.O307.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, der Beklagten 5.988,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2008 zu zahlen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
IV.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
V.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.