Landgericht Düsseldorf, 2009-02-19, 4b O 307/07

4b O 307/07Kantonsgericht19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 307/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 4b O 307/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0219.4B.O307.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, der Beklagten 5.988,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2008 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

IV.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

V.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

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