37 O 94/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-02-26, 37 O 94/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-02-26, 37 O 94/08
37 O 94/08Kantonsgericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 94/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 37 O 94/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0226.37O94.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf den Widerspruch der Antragsgegnerin wird die einstweilige Verfügung vom 28. Juli 2008 im Kostenpunkt aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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