4 KLs 2/09 U. 70 Js 613/09 StA Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2009-05-08, 4 KLs 2/09 U. 70 Js 613/09 StA Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2009-05-08, 4 KLs 2/09 U. 70 Js 613/09 StA Düsseldorf
4 KLs 2/09 U. 70 Js 613/09 StA DüsseldorfKantonsgericht08.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 KLs 2/09 U. 70 Js 613/09 StA Düsseldorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-08
Aktenzeichen: 4 KLs 2/09 U. 70 Js 613/09 StA Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0508.4KLS2.09U70JS613.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten werden wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von jeweils
2 Jahren
auf ihre Kosten verurteilt.
Die Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.
angewendete Strafvorschriften:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 25 Abs. 2, 56 Abs. 2 StGB
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