7 O 159/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-05-12, 7 O 159/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-05-12, 7 O 159/06
7 O 159/06Kantonsgericht12.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 159/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-12
Aktenzeichen: 7 O 159/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0512.7O159.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Verrohrung des B. Grabens unter dem Grund-stück der Kläger in der Stadt R., Gemarkung H., Flur 2, Flurstück 2959, B. Weg 30 nach Maßgabe des Schreibens des Beklagten an den Kreis M. als Untere Wasserbehörde vom 11. Dezember 2003 mit Lageplan, Zustandsbeschreibung Haltung Nr. 2, Längsschnitt Bauwerksskizze, Zustandsbeschreibung Haltung Nr. 3 und Dokumentation TV-Kanaluntersuchung Rohr-Frei-Schnelldienst A. Z. vom 04.08.2003 zu sanieren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Der Streithelfer trägt seine eige-nen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,00 € vorläufig voll-streckbar.
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