5 O 170/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 5 O 170/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 5 O 170/08
5 O 170/08Kantonsgericht27.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 170/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 5 O 170/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0527.5O170.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Streithelferin der Beklagten trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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