Landgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 5 O 170/08

5 O 170/08Kantonsgericht27.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 170/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-27

Aktenzeichen: 5 O 170/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0527.5O170.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Streithelferin der Beklagten trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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